Ankaufbedingungen für LEGO®-Ankäufe
1. Kontakt und erste Einschätzung. Die auf der Website genannten Kilopreise und Richtwerte sowie eine aufgrund von Nachrichten, Bildern oder sonstigen Angaben abgegebene erste Ankaufseinschätzung sind unverbindlich. Sie stellen noch kein endgültiges Ankaufangebot und noch keinen Kaufvertrag dar.
2. Einsendung bzw. Übergabe und Prüfung. Nach vorheriger Abstimmung kann die Ware an Noukiton eingesendet oder übergeben werden. Ab 5 kg Gesamtgewicht stellt Noukiton für die Einsendung ein kostenloses DHL-Versandlabel zur Verfügung. Noukiton prüft die tatsächlich erhaltene Ware insbesondere hinsichtlich Art, Menge bzw. Gewicht, Zustand, Originalität und Zusammensetzung. Dieses Prüfungsergebnis ist Grundlage des endgültigen Ankaufangebots.
3. Ankaufskategorien, Kilopreise und Richtwerte. Soweit der Ankauf nach Kilopreisen oder Richtwerten erfolgt, dienen die auf der Website veröffentlichten Angaben als Grundlage. Die endgültige Zuordnung erfolgt nach Prüfung der tatsächlich erhaltenen Teile. Für gemischte Sammlungen gelten die auf der Website genannten Richtwerte; besondere oder umfangreiche Sammlungen können individuell eingeschätzt werden.
4. Fremdteile und ausgeschlossene Ware. Nicht originale LEGO®-Teile bzw. Fremdteile sowie stark beschädigte, unbrauchbare oder erheblich verschmutzte Teile können vom Ankauf ausgeschlossen werden. Normale Gebrauchsspuren und leichte, bei gebrauchter Ware übliche Verschmutzungen führen nicht automatisch zum Ausschluss.
5. Ausgeschlossene Teile. Werden bei der Prüfung Teile festgestellt, die nicht angekauft werden können, informiert Noukiton den Verkäufer. Der Verkäufer kann die Rücksendung dieser Teile verlangen; die tatsächlich anfallenden Rücksendekosten trägt der Verkäufer und werden vor Beauftragung der Rücksendung mitgeteilt. Eine Entsorgung durch Noukiton erfolgt nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Verkäufers.
6. Endgültiges Ankaufangebot. Nach Abschluss der Prüfung erhält der Verkäufer ein endgültiges Ankaufangebot. Dieses kann von zuvor genannten Kilopreisen, Richtwerten oder einer ersten Einschätzung abweichen, insbesondere wenn die tatsächlich erhaltene Ware hinsichtlich Menge, Kategorie, Zustand, Originalität oder Zusammensetzung von den zuvor gemachten Angaben abweicht.
7. Vertragsschluss. Ein Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn der Verkäufer das von Noukiton nach der Prüfung übermittelte endgültige Ankaufangebot verbindlich annimmt. Eine bloße Kontaktaufnahme, das Übersenden von Bildern, eine erste Einschätzung oder die Einsendung der Ware allein führen noch nicht zum Vertragsschluss.
8. Ablehnung und Rücksendung. Nimmt der Verkäufer das endgültige Ankaufangebot nicht an, kann er die Rücksendung seiner Ware verlangen. Die tatsächlich anfallenden Rücksendekosten trägt der Verkäufer. Die konkreten Kosten werden vor Beauftragung der Rücksendung mitgeteilt.
9. Beendigung vor dem endgültigen Ankauf. Solange noch kein endgültiges Ankaufangebot verbindlich angenommen wurde, kann der Verkäufer mitteilen, dass er den Ankauf nicht fortsetzen möchte. Befindet sich die Ware noch nicht bei Noukiton, entstehen hierdurch keine Rücksendekosten. Befindet sich die Ware bereits bei Noukiton, gelten für die Rücksendung die Regelungen aus Ziffer 8.
10. Auszahlung und Dokumentation. Nach verbindlicher Annahme des endgültigen Ankaufangebots erfolgt die vereinbarte Auszahlung. Der abgeschlossene Ankauf wird von Noukiton mit einer eindeutigen Ankaufsnummer dokumentiert.
11. Eigentum und Verfügungsberechtigung. Mit der verbindlichen Annahme des endgültigen Ankaufangebots bestätigt der Verkäufer, dass er Eigentümer der angebotenen Ware oder zur Veräußerung berechtigt ist und Rechte Dritter dem Verkauf nicht entgegenstehen.
Stand: 30. September 2026. Diese Ankaufbedingungen bilden den aktuell auf der Website dargestellten Noukiton-Ankaufsprozess ab. Eine individuelle rechtliche Prüfung kann insbesondere bei Änderungen des Ablaufs oder zusätzlicher Versand-, Zahlungs- oder Plattformfunktionen sinnvoll sein.
